Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hainke IT
Systeme
Mittelstrasse 1, 31061 Alfeld / Leine E-Mail: info@hainke-it.de Tel.: 05181/3628 Fax: 05181/3631
I. Geltung
1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für den Fall, dass
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung
vorbehaltlos erbringen.
2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur dann
wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Fassung.
II. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote unserer Waren – gleich ob elektronisch,
schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein
verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.
2. Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich
abgegebene Bestellungen einzelner Produkte durch unsere Kunden
stellen ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer
Benachrichtigung an den Kunden zustande, dass die Ware zum Versand
gebracht wurde.
3. Die Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder
schriftlichen Bestellung stellen ebenso wenig wie die telefonische
oder mündliche Entgegennahme der Bestellung eine rechtsgeschäftliche
Annahme des Angebotes dar.
III. Lieferung
1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart,
wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im
Übrigen handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferzeiten stets
nur um ungefähre Angaben.
2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn
die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere
ist dies der Fall, wenn Ereignisse eintreten, die auf die Fertigung,
Verpackung oder den Transport der Ware Einfluss haben, soweit sie
außerhalb unserer Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände
bei einem Zulieferer eintreten und auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
3. Sollten Teile der bestellten Waren nicht oder nicht sofort
lieferbar sein, so sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden
zumutbar ist.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle
sonstigen Verpackungen mit Ausnahme von Paletten nach Euro-Norm
werden nicht zurückgenommen.
5. Sofern der Kunde es ausdrücklich verlangt, werden wir für
die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die insoweit
anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Wird der Versand ohne Verschulden der Hainke IT Systeme
verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In
diesem Falle steht die Anzeige der Hainke IT Systeme, dass die Ware
versandbereit ist, dem Versand gleich.
7. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder den sonst mit der Ausführung der Lieferung
bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Gleiches
gilt, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.
IV. Prüfungs- und Rügepflichten
1. Der Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob
die Verpackung äußerlich unversehrt ist. Erkennbare Transportschäden
oder Fehlmengen sind dem Transporteur gegenüber bei Ablieferung des
Gutes zu rügen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit
und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder Mängel
unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Geht die Anzeige nicht
spätestens innerhalb von 6 Werktagen bei uns ein, so gilt die
gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen
Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht
erkennbar waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist
dieser ebenfalls innerhalb von 6 Werktagen anzuzeigen, anderenfalls
gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. In allen Fällen der nicht
rechtzeitigen Anzeige von Mängeln ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsrechten hinsichtlich der nicht rechtzeitig gerügten
Mängel ausgeschlossen.
V. Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für
Transport und Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich,
wenn etwaige Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt worden sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware
bereits bezahlt wurde.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt
unterliegende Ware zu unterrichten und sämtliche für die
Weiterverfolgung unserer Forderungen erforderlichen Unterlagen
herauszugeben. Dies gilt auch für den Fall einer Beeinträchtigung
unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige Maßnahmen Dritter. Sofern
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben, haftet uns der Kunde für die uns
entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit
eine Kostenerstattung vom Dritten nicht zu erlangen ist.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiterzuveräußern,
nicht jedoch, diese zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu
übereignen. Im Fall der Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen
entgeltlichen Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte tritt der
Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung unserer gesamten Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung die entstehenden Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes unserer Forderungen gegen seinen Kunden zur
Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde
bleibt jedoch bis zu unserem
ausdrücklichen Widerruf weiterhin ermächtigt, die Forderungen in
eigenem Namen einzuziehen. Von unserem Recht, die abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen, werden wir jedoch solange nicht
Gebrauch machen, solange der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines
gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen
eingestellt hat, noch uns gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder
der Kunde sich in Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns
sämtliche zur Forderungsverfolgung notwendigen Informationen zur
Verfügung zu stellen.
4. Bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der
Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis
des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu
gebildeten Sache Miteigentum an dieser. Die neue Sache gilt damit
als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung ohne
gegebenenfalls abzuführende Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den
Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, so verpflichten wir
uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden anteilmäßig freizugeben. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln, insbesondere diese auf seine Kosten gegen Feuer und
Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
VII. Gewährleistung
1. Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt
unsere Gewährleistungsfrist, soweit nicht im Einzelfall etwas
anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der
Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit uns vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten vorwerfbar ist sowie im Falle von uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. Unsere Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
2. Soweit Ware verkauft wurde, für die eine
Herstellergarantie besteht, ist der Kunde dazu verpflichtet,
zunächst seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller
geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber bleiben
hiervon jedoch unberührt. Soweit der Kunde durch die Geltendmachung
der Herstellergarantie keine Befriedigung erhält, werden wir im
Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden
Vorschriften eintreten.
3. Soweit wir zur Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen
verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur
Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich
unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen oder ist sie sonst
dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts
hat der Kunde sich diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die er
durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der Gebrauchsvorteil wird
hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der
Ware anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung durch den
Kunden auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder
niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen. Ein unerheblicher Mangel
berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Wird die von Hainke IT Systeme gelieferte Ware Gegenstand
eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben
die Rechte des Kunden aus den §§ 478, 479 BGB von den Regelungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der
Kunde ist entgegen § 377 HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen
Untersuchung und Rüge nicht nachgekommen.
5. Soweit vom Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns,
unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen ist die
Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden
ist ausgeschlossen.
6. Reklamationen haben grundsätzlich durch Rücksendung der
Ware frei Haus an uns zu erfolgen. Stellt sich nach unserer Prüfung
heraus, dass Gewährleistungsansprüche zu Unrecht geltend gemacht
wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die
Prüfung der Ware.
VIII. Datenschutz
1. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir
darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und
gespeichert werden.
2. Der Kunde willigt darin ein, dass die von ihm
übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch
gespeichert und an zur Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte
weitergegeben werden, soweit die Daten zur Vertragsabwicklung
notwendig sind.
IX. Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im
Inland bestimmt. Bei Ausfuhr der Ware hat der Kunde sich
selbstständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu bemühen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist 04610 Meuselwitz.
3. Gerichtsstand für alle aus Anlass des Vertragsabschlusses
entstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist
Meuselwitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu
verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich des
Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von Bestimmungen
des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
31061 Alfeld, 01.01.2013
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